Beitragsübersicht
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Beitragsordnung 2024
Der Jahresbeitrag beträgt:
1. Jugendmitglieder bis 17 Jahre 15,00 €
2. Wehrpflichtige und in Ausbildung stehende Mitglieder, Studenten 40,00 €
3. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 70,00 €
4. Ehepaar-/Partnerschaft-Beitrag 120,00 €
5. Familienmitgliedschaft bis zwei Kinder (bis einschl. 17 Jahre) 140,00 €
6. Familienmitgliedschaft mehr als zwei Kinder (bis einschl. 17 Jahre) 150,00 €
Der Beitrag wird jährlich vier Wochen nach der Mitgliederversammlung im Lastschriftverfahren erhoben.
Bei Familien mit mehr als drei Kindern unter 18 Jahren, die Mitglieder sind, besteht für das vierte und die folgenden Kinder Beitragsfreiheit.
Auf schriftlichen Antrag kann der Hauptausschuss in Einzelfällen den Betrag ermäßigen oder ganz aussetzen. Seine Entscheidung gilt jeweils nur für ein Beitragsjahr (Geschäftsjahr). Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. Januar bzw. mit dem Eintrittsmonat. Einmalige oder wiederkehrende Umlagen oder Gebühren sind ebenfalls bargeldlos in deren in der Mitgliederversammlung beschlossenen Weise zu entrichten. Für Zahlungsaufforderungen kann der Kassenverwalter eine Mahngebühr in Höhe von bis zu einem Zwölftel des geforderten Betrages oder bis zu 100% der durch den Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten erheben.
Zusätzlich erheben die einzelnen Abteilungen einen Abteilungs- oder Gruppenbeitrag. Die Höhe dieses Beitrags erfahren Sie unter der Rubrik der jeweiligen Abteilungshomepage, bzw. ist über deren Kontaktpersonen zu erfragen.
Datenschutzerklärung und Satzung
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